Sonnige News

20% Steuerersparnis durch Förderung

Titelbild Newsbeitrag

Aufwendungen für energetische Maßnahmen nach § 35c EStG können mit 20 Prozent direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, insgesamt maximal 40.000 Euro je Objekt, verteilt über 3 Jahre:

  • 7 Prozent im ersten und zweiten Jahr, höchstens jeweils 14.000 Euro
  • 6 Prozent im dritten Jahr, höchstens 12.000 Euro

Die Steuerersparnis gibt es für Terrassen-Markisen, Wintergarten-Markisen sowie Steuerungen. Voraussetzung für die Förderung ist eine automatische Steuerung, die die Versorgung mit Tageslicht und den Sonnenschutz optimiert.

Beispiel: Anlage für außenliegenden Sonnenschutz im Wert von 30.000 Euro

20% x 30.000 Euro = 6.000 Euro abziehbar von der Steuerschuld, davon:

  • 1. Jahr: 2.100 Euro
  • 2. Jahr: 2.100 Euro
  • 3. Jahr: 1.800 Euro

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